SHK 2026: Die wichtigsten Änderungen der EnEV und GEG – Was Sie wissen müssen
EnEV und GEG 2026: Das ändert sich für SHK-Betriebe
Berlin, 7. Mai 2026 – Zum 1. Januar 2026 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Sie ersetzt die alte EnEV endgültig und verschärft die Anforderungen an Heizungsanlagen, Dämmung und die Qualifikation der ausführenden Betriebe massiv. Für SHK-Unternehmen und Subunternehmer im Baugewerbe bedeutet das: Wer nicht umstellt, verliert Aufträge.
Die zentrale Neuerung: Neu eingebaute Heizungen müssen ab 2026 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das betrifft nicht nur den Hersteller, sondern auch den Monteur vor Ort. Subunternehmer, die Wärmepumpen oder Hybridsysteme installieren, müssen nachweisen, dass sie die Anlage korrekt in das Gesamtsystem einbinden können. Die alte EnEV erlaubte noch Ausnahmen für reine Gas- oder Ölbrenner – diese sind jetzt Geschichte.
Verschärfte Anforderungen an Heizungsanlagen
Konkret bedeutet das für die Praxis: Wer als Subunternehmer Heizungsbau deutschlandweit unterwegs ist, muss sich auf Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseanlagen spezialisieren. Reine Gasthermen sind nur noch in Bestandsgebäuden erlaubt, wenn der Einbau vor dem 1. Januar 2026 vertraglich vereinbart wurde. Für Neubauten gilt strikt die 65-Prozent-Regel.
Und das hat Folgen: Die Nachfrage nach zertifizierten Monteuren für Wärmepumpen ist explodiert. "Wir bekommen täglich Anfragen von Generalunternehmern, die dringend Subunternehmer SHK gesucht haben", berichtet ein Projektleiter von rodomgmbh.de. "Wer die neue Technik beherrscht, hat derzeit volle Auftragsbücher."
Neue Pflichten für Dämmung und Rohrleitungen
Auch die Dämmpflicht wurde ausgeweitet. Bisher galt sie vor allem für Neuinstallationen. Ab 2026 müssen bei jedem Austausch von Warmwasser- und Heizungsrohren auch die Bestandsleitungen nachgedämmt werden. Das betrifft Sanierungen in Altbauten genauso wie den Austausch defekter Leitungen in Gewerbeimmobilien.
Für SHK-Betriebe bedeutet das: mehr Materialaufwand, mehr Planung und vor allem mehr Schulungsbedarf. Die neuen Dämmstoffe sind oft dicker und erfordern andere Verarbeitungstechniken. Wer als Subunternehmer für Lüftungsanlagen Installation tätig ist, muss zudem die neuen Luftdichtheitsanforderungen der EnEV-Nachfolge kennen – sonst drohen Gewährleistungsansprüche.
Neue Zertifizierungspflicht für SHK-Subunternehmer
Das GEG 2026 bringt eine weitere Neuerung mit sich, die viele Betriebe überrascht hat: Ausführende Firmen müssen einen Qualifikationsnachweis für erneuerbare Energien vorlegen. Ohne Zertifikat werden sie bei Ausschreibungen gar nicht erst berücksichtigt.

Das betrifft vor allem kleinere SHK-Betriebe, die bisher nur konventionelle Heizungen eingebaut haben. Sie müssen jetzt nachweisen, dass sie Wärmepumpen fachgerecht planen, hydraulisch abgleichen und in Betrieb nehmen können. Die Zertifizierung erfolgt über die Handwerkskammer oder spezialisierte Institute – und das dauert oft mehrere Monate.
Qualifikationsnachweise und Gewerkeabgrenzung
Ein heikles Thema ist die Gewerkeabgrenzung. Wer macht was? Der SHK-Betrieb installiert die Wärmepumpe, der Elektriker den Stromanschluss, der Dachdecker die Solarthermie. Aber wer haftet, wenn das Gesamtsystem die 65-Prozent-Vorgabe nicht erreicht?
Hier kommt die vertragliche Klärung ins Spiel. rodomgmbh.de als erfahrener Subunternehmer für Großbaustellen regelt diese Haftungsfragen bereits im Vorfeld. "Wir stellen sicher, dass unsere Leistungen klar definiert sind und die Gewährleistung für unseren Teil der Arbeit übernommen wird", erklärt ein Geschäftsführer des Unternehmens. "Das schützt sowohl uns als auch den Generalunternehmer."
Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung
Die Risiken sind real. Wer als Subunternehmer eine Heizung einbaut, die nicht den GEG-Vorgaben entspricht, haftet für die Nachbesserung. Das kann teuer werden – vor allem bei Großprojekten mit mehreren hundert Wohneinheiten. Ein einziger Fehler kann den gesamten Gewinn des Projekts zunichtemachen.
Deshalb achten Generalunternehmer bei der Vergabe von SHK-Leistungen verstärkt auf zertifizierte Partner. Wer als Subunternehmer Heizungsbau deutschlandweit anbietet, aber keine aktuellen Zertifikate vorweisen kann, wird zunehmend ausgeschlossen. Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil für qualifizierte Betriebe.
Auswirkungen auf die SHK-Ausschreibungspraxis
Die neuen Vorschriften haben die Ausschreibungspraxis bereits verändert. Öffentliche und private Bauherren fordern in ihren Ausschreibungen explizit die Einhaltung der GEG-Parameter. Angebote ohne entsprechende Nachweise werden nicht berücksichtigt.

Das betrifft nicht nur die Heizungstechnik, sondern auch die Dämmung, die Lüftungsanlagen und die gesamte Gebäudetechnik. Wer als Subunternehmer für Lüftungsanlagen Installation tätig ist, muss die neuen Luftwechselraten und Wärmerückgewinnungsquoten nachweisen können. Die alte EnEV war hier deutlich großzügiger.
EnEV-Konformität als Ausschreibungskriterium
Konkret bedeutet das: In den Ausschreibungsunterlagen wird jetzt oft ein Energieausweis verlangt, der die Einhaltung der neuen GEG-Standards bestätigt. Oder es wird eine Bestätigung des ausführenden Betriebs gefordert, dass die geplante Anlage die 65-Prozent-Regel erfüllt.
Für SHK-Subunternehmer heißt das: Sie müssen ihre Angebote entsprechend anpassen. rodomgmbh.de unterstützt seine Partner mit geprüften Angebotsvorlagen, die alle neuen Rechtsvorschriften berücksichtigen. So vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Auftragsvergabe.
Fristen und Übergangsregelungen
Es gibt aber auch Übergangsfristen. Wer bereits vor dem 1. Januar 2026 einen Vertrag für ein Bauprojekt abgeschlossen hat, kann nach alter Rechtslage fertigstellen. Das betrifft vor allem lang laufende Großprojekte, die schon 2024 oder 2025 begonnen wurden.
Für Neubauten, die ab dem 1. Januar 2026 beantragt werden, gelten die neuen Regeln sofort. Und für Sanierungen gibt es eine Besonderheit: Wenn der Austausch einer Heizung unvermeidbar ist (z.B. wegen eines Defekts), muss die neue Anlage die 65-Prozent-Regel erfüllen. Das gilt auch dann, wenn die Sanierung eigentlich erst für 2027 geplant war.
Praktische Umsetzung: So bereiten sich SHK-Betriebe vor
Die Umstellung ist machbar – aber sie erfordert Planung. SHK-Betriebe sollten jetzt handeln, nicht erst im nächsten Jahr. Die ersten Monate des Jahres 2026 haben gezeigt, dass die Nachfrage nach qualifizierten Monteuren enorm ist. Wer jetzt investiert, sichert sich Aufträge für die nächsten Jahre.

Technische Umstellungen im Betriebsablauf
Praktisch bedeutet das: Investitionen in Wärmepumpen-Schulungen und neue Prüfgeräte. Die gute Nachricht: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert solche Qualifizierungsmaßnahmen. Betriebe können bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet bekommen.
Zudem müssen die Werkzeuge und Messgeräte angepasst werden. Für die Inbetriebnahme von Wärmepumpen werden spezielle Durchflussmesser, Temperaturfühler und Software zur hydraulischen Einregulierung benötigt. Das ist eine Investition von mehreren tausend Euro – aber sie rechnet sich schnell.
Kooperation mit zertifizierten Partnern
Eine pragmatische Lösung für viele Betriebe ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Subunternehmern. Statt selbst in teure Schulungen und Zertifizierungen zu investieren, können sie auf Partner wie rodomgmbh.de setzen, die bereits über alle notwendigen Nachweise verfügen.
Das Unternehmen ist als Subunternehmer Heizungsbau deutschlandweit tätig und hat sich auf GEG-konforme Installationen spezialisiert. "Wir haben unsere Mitarbeiter bereits 2024 und 2025 geschult", sagt der Geschäftsführer. "Unsere Kunden profitieren davon, dass wir die neuen Vorschriften nicht nur kennen, sondern tagtäglich umsetzen."
Empfehlung der Redaktion: Führen Sie jetzt eine Bestandsaufnahme Ihrer Qualifikationen und Geräte durch. Die Umstellungsphase beginnt bereits im Frühjahr 2026 – und wer zu spät kommt, verliert den Anschluss.
Fazit: SHK 2026 als Chance für qualifizierte Dienstleister
Die Novelle von EnEV und GEG 2026 ist kein Grund zur Panik. Sie ist eine Gelegenheit, sich als kompetenter SHK-Partner zu positionieren. Die Nachfrage nach Fachkräften, die die neuen Anforderungen beherrschen, ist riesig – und das Angebot ist noch knapp.
Wer frühzeitig in Zertifizierungen und moderne Technik investiert, sichert sich langfristige Aufträge und vermeidet Haftungsfallen. Und wer als Subunternehmer SHK gesucht wird, hat beste Chancen, bei Großprojekten mitzuwirken, die nach den neuen Standards geplant werden.
Mit rodomgmbh.de an Ihrer Seite haben Sie einen verlässlichen Partner, der die neuen Anforderungen nicht nur kennt, sondern tagtäglich umsetzt – für reibungslose Bauprojekte und zufriedene Kunden. Ob als Baugewerbe Subunternehmer für Sanitär, für Heizungsbau oder Lüftungsinstallation: Die Zukunft gehört den qualifizierten Betrieben, die die Energiewende aktiv mitgestalten.
Najczesciej zadawane pytania
Was ist der Unterschied zwischen EnEV und GEG?
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) wurde durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) abgelöst. Das GEG fasst die EnEV, das EEWärmeG und andere Regelungen zusammen und gilt seit November 2020. Für 2026 sind neue Verschärfungen geplant.
Welche Änderungen bringt die SHK 2026 für Heizungsanlagen?
Ab 2026 müssen neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen ausgetauscht oder repariert werden.
Sind Wärmepumpen ab 2026 Pflicht?
Ja, im Neubau und bei Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden wird ab 2026 der Einsatz von Wärmepumpen oder anderen erneuerbaren Systemen (z. B. Solarthermie, Biomasse) zur Pflicht, sofern keine Ausnahmen greifen.
Welche Fristen gelten für den Austausch alter Heizungen?
Alte Heizungen (z. B. Konstanttemperaturkessel) müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Ab 2026 gelten strengere Fristen: Bei Defekt an einer Öl- oder Gasheizung muss innerhalb von 3 Jahren auf ein neues System umgestellt werden.
Gibt es Förderungen für die Umstellung auf erneuerbare Energien?
Ja, der Staat fördert den Einbau von Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasseheizungen mit bis zu 40 % Zuschuss über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Die genauen Konditionen können sich bis 2026 noch ändern.